Kompetenzen

Die Verordnung

Die Ergotherapie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Diese Verordnung oder auch Rezept steht allen Patienten zu, die durch Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Entwicklungsverzögerung ihre Handlungsfähigkeit teilweise oder ganz verloren haben. Der Heilmittelkatalog legt die Anzahl der Behandlungen und die Dauer im Regelfall fest. Außerhalb des Regelfalles bei entsprechenden Erkrankungen kann mit oder ohne Genehmigung der Krankenkassen oder des Medizinischen Dienstes verlängert werden. Sowohl die Allgemein Mediziner als auch die Fachärzte verschreiben diese Rezepte(Neurologen, Orthopäden, Chirurgen, Kinderärzte und Psychiater). Daher sollte bei Bedarf der Arzt immer darauf angesprochen werden.

Falls Sie bereits ein Rezept für Ergotherapie von ihrem Arzt erhalten haben, darf diese Verordnung nicht älter als 2 Wochen bis zu Beginn der 1. Behandlung sein. Bitte melden sie sich dann telefonisch oder persönlich bei mir, um einen kurzfristigen Termin zu vereinbaren.

Adresse:

Telefon:

E-Mail:

Bequem Parken in der Nähe:

Am Luisenparkplatz in der Luisenstraße
An der AOK, Berlinerstraße
Vor dem alten Kino in der Straße „Am Schilde“
Markierte Parkplätze in der Fussgängerzone
Entlang der Petersilienstrasse auf markierten Parkplätzen

Zulassung:

Bei allen Krankenkassen zugelassen
Privat
In Absprache auch mit Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen

Mitglied im:

Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V. (BED)